Geldwäschegesetz
Informationen zum Geldwäschegesetz (GWG)
Wundern Sie sich nicht wenn der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt!
Nach §§ 1, 2 Abs. Nr.1 Nr. 10.4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GWG) ist die Ullmann Immobilien GmbH i.L., als Immobilienmaklerunternehmen, dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzuhalten und zu überpfrüfen. Dies kann beispielsweise durch eine Kopie des Personalausweises oder bei juristischen Personen/Personengesellschaften durch eine Kopie des Handelsregisterauszuges erfolgen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre.
Sie unterstützen uns dabei unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und der Schwarzgeldkriminalität entgegenzuwirken.
Wir danken Ihnen für die Unterstützung und ihr Verständnis.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/index.html